Arbeitszeiten


Allgemeines

Feiertage (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Krankheit (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber

Urlaub (Bundesurlaubsgesetz)
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Auswirkungen auf die Zeiterfassung

Aus den vorgenannten Gründen muss in der Aeonos-Zeiterfassung nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch Feiertage, Krankheit und Urlaub erfasst werden. Ohne die Erfassung dieser Zeiten entstehen für den Mitarbeiter Fehlzeiten. Die Regelarbeitszeit wird nicht mehr erreicht.

Sie haben die Möglichkeit im System halbe und ganze Urlaubs- und Feiertage zu erfas­sen. Krankheit ist immer ein ganzer Tag. Die Kombination Urlaub/Krank und Arbeits­zeit ist jedoch nicht möglich.

Aeonos berücksichtigt keine Pausenzeiten. Die Differenz zwischen Gehen-Buchung und Kommen-Buchung ist für Aeonos Arbeitszeit. Um Pausen korrekt zu erfassen müssen die Pausen gebucht werden.

Aeonos kann Arbeitszeit runden. Um das Rechnen zu erleichtern arbeiten viele System mit  100 Minuten statt 60 Minuten in der Stunde. Durch die Umrechnung kommt es zu vielen Nachkommastellen. Dies wird durch Rundung vermieden werden. Dazu läuft die Zeit nicht im Minutentakt weiter, sondern nur alle 3 Minuten. Dies entspricht 5/100 Minuten eine Stunde mit 100 Minuten. Dies Option stellen Sie bei den Arbeitszeitmodellen ein.

Beispiele, Tipps und Tricks

Buchen von Pausen

Die tägliche Arbeitszeit ist zwischen 8:00 Uhr morgen und 17:00 Uhr nachmittags. In der Zeit von 12:30 Uhr und 13:30 Uhr ist Mittagspause. Sie buchen morgens den Arbeits­beginn, dann um 12:30 Uhr den Beginn der Pause, um 13:30 Uhr das Ende der Pause und am Nachmittag das Ende der Arbeitszeit.

Urlaubsbuchung bei Teilzeitkräften

Eine Teilzeitkraft arbeitet an 3 Tage 8 Stunden und an 2 Tagen 4 Stunden. Pro­blematisch ist Festlegung des Stundenansatz dann, wenn an den verschiedenen Arbeitstagen eine unterschiedliche Anzahl von Stunden geleistet wird (vgl. Beispiel).  Bei diesem Arbeitszeitmodell kann jeweils ermitteln werden, wie vielen Stunden an dem jeweiligen Urlaubstag konkret ausfallen. In der Praxis bedeutet dies einen erheblichen Aufwand. Zudem würde dies auch bedeuten, dass der Betrieb Urlaub für nur einen oder zwei Tage nicht genehmigen sollte, da andernfalls eine unausgeglichene finanzielle Folge entstehen würde (z. B. Arbeitnehmer nimmt immer nur an den Tagen Urlaub, an denen 8 Stunden ausfallen). Aeonos legt den Stundenansatz pro Urlaubstag auf der Basis der wöchentlichen Arbeitszeit zu Grunde. Im Beispiel würde dies bedeuten, dass in einer Woche insgesamt 32 Stunden gearbeitet werden.

Im Durchschnitt ergibt sich somit ein Stundenansatz von 6,4 Stunden pro Urlaubstag – unabhängig davon, an welchen Tagen tatsächlich Urlaub genommen wird. Hierbei handelt es sich um eine leicht handhabbare und im Ergebnis sachgerechte Regelung. Mit der Urlaubsbuchung wird diese Arbeitszeit dem Mitarbeiter gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Arbeitszeitmodell wie im Beispiel beim Mitarbeiter die Zahl der Arbeitstage mit 5 Tagen angeben müssen. Auch Tage mit wenig Arbeitszeit gelten als ein Tag. Es gibt keine halben Tage beim Arbeitszeitmodell.

Korrekturen in bereits exportierten Monaten

Sollten Sie einmal eine Arbeitszeit in einem bereits exportierten Monat ändern müssen, oder sind Zeiten nicht erfasst worden, ist dies möglich.

Bitte beachten Sie dabei, dass in diesen Fall nur die Arbeitszeit im Aeonos neu berechnet wird. Beim Export werden keine Zuschläge aus schon abgerechneten Monaten berücksichtigt.  Das Zeitkonto für den exportierten Monat wird nicht mehr ange­passt. Bitte korrigieren Sie zusätzlich das Zeitkonto händisch.

Um einen neue Arbeitszeit anzulegen, klicken Sie bitte auf:

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