Automatischer Pausenabzug
Hier wird fachlich beschrieben, wie sich der automatische Pausenabzug auf die tägliche Arbeitszeit auswirkt.
Was ist eine Pause?
- grundsätzlich gilt: eine Pause wird nur als Pause gewertet, wenn sie 15 Minuten oder länger ist
- eine Lücke zwischen zwei Arbeitszeiten ist eine Pause wenn sie 15 Minuten oder länger ist
- wird 15 Minuten oder länger auf die System-Abwesenheit "Pause" gebucht, so handelt es sich um eine Pause
Was ist ein Arbeitstag?
Für den automatischen Pausenabzug werden alle Buchungen eines Arbeitstags betrachtet.
Ein Arbeitstag setzt sich aus einer Summe von Buchungen zusammen. Die Schwierigkeit besteht darin, die erste und die letzte Buchung des Arbeitstages zu finden. Beipiel: ein spanisches Geschäft hat von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Hier liegt eine "Pause" von 5 Stunden vor. Dies führt nicht dazu, dass die Buchungen auf 2 Arbeitstage verteilt werden.
Alle Buchungen, die weniger als 6 Std. auseinander liegen, zählen zu einem Arbeitstag. Die Startzeit der ersten Buchung einer solchen Gruppe bestimmt den Arbeitsbeginn, die Endzeit der letzten Buchung dieser Gruppe bestimmt das Arbeitsende dieses Tages.
Welche Tätigkeiten und Abwesenheiten müssen berücksichtigt werden?
- Alle bezahlten An- und Abwesenheiten vom Typ "Minutengenau"
Pausenabzugsregeln
- Arbeitzeitgesetz: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Pausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
- Gebuchte Pausen und "Strafpausen" verrechnen: gebuchte Pausen dürfen nicht mit automatischem Abzug (30 Minuten) addiert werden. D.h. die Summe der gebuchten Pausen plus dem automatischen Abzug muss (bei weniger als 9 Std. Arbeitszeit) exakt 30 Minuten betragen und bei mehr als 9 Std. 45 Minuten.
- die Dauer gebuchter Zeiten, die länger als 6 Stunden sind, werden um die noch ausstehende Pausenzeit gekürzt. Beipiel: 8:00 - 9:00 Arbeitszeit. 9:00 - 09:15 Pause. 09:15 - 16:00 Arbeitszeit. Die zweite Buchung ist 6:45 Std. lang. 15 Minuten Pause wurden schon gebucht. Hier sind noch 15 Minten "Strafpause" anzurechnen.
- Beträgt die Arbeitszeit NACH der gebuchten Pause > 6 Stunden, aber die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit ist geringer als die maximal zulässige Normalarbeitszeit (= 10 Stunden) darf kein zweiter Pausenabzug erfolgen. Beispiel: 1 Stunde gearbeitet, 30 Minuten Pause gemacht, 7 Stunden gearbeitet. Macht 8 Stunden Arbeitszeit. Für die 7 am Stück gearbeiteten Stunden findet KEIN weiterer Pausenabzug statt.
Beispielrechnungen
AZ 1
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Pause 1
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AZ 2
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AZ Brutto
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AZ Netto
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Anmerkung
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6 Std. | 30 Min | 2 Std. | 8 Std. | 8 Std. | OK laut Arbeitszeitgesetz |
6 Std. | 20 Min | 2 Std. | 8 Std. | 7:50 Std. | 10 Min Pause zu wenig, abziehen |
6 Std. | 10 Min | 2 Std. | 8 Std. | 7:30 Std. | Pause zu kurz, nicht als Pause gewertet |
3:10 Std | 15 Min | 3 Std. | 6:10 Std. | 6 Std. | NACH 6 Stunden muss eine Pause eingelegt werden. Daher bleiben die 6 Std. unangetastet |
3:00 | 30 Min | 3 Std. | 6 Std. | 6 Std. | OK laut Arbeitszeitgesetz |
1:00 | 15 Min | 6:45 Std. | 7:45 Std. | 7:30 Std. | Pausenabzugsregel 4! Die zweite Zeit (AZ 2) ist 6:45 Std. Hier darf aber kein voller Abzug von 30 Minuten erfolgen, da schon 15 Minuten gebucht wurden |
6 Std. | 0 Min | -- | 6 Std. | 6 Std. | OK laut Arbeitszeitgesetz |
6:10 | 0 Min | -- | 6:10 Std. | 6 Std. | NACH 6 Stunden muss eine Pause eingelegt werden. Daher bleiben die 6 Std. unangetastet |
6:40 | 0 Min | -- | 6:40 Std | 6:10 Std. | Keine Pause, volle 30 Minuten abziehen |
Für Tagesarbeitszeit über 9 Stunden folgt dies analog!
Bemerkung
In AEONOS kann nicht zwischen dienstlicher Abwesenheit (Dienstgang, Außendienst, Schulung etc.) und bezahlter Abwesenheit (Arztbesuch, Behördengang etc.) unterschieden werden. Für dienstliche Abwesenheiten gilt ebenfalls die Pausenregelung. Beispiel: dauert ein Dienstgang länger als 6 Stunden, muss nach 6 Stunden eine 30 minütige Pause eingelegt werden und wird bei der automatischen Pausenregelung entsprechend abgezogen. Derzeit werden ALLE bezahlten Abwesenheiten der Arbeitszeit zugerechnet.
Automatische Pausen und Kappung
Er wird immer zuerst die Kappung der Arbeitszeit durchgefüht und dann wird die benötigte Pausenzeit ermittelt. Siehe auch Kappung.
Buchungslisten
Unter den Buchungslisten können Sie sich die Auswirkung der automatischen Pause ansehen. Dabei habe die Spalten folgende Bedeutung:
- Dauer: Endzeit minus Anfangszeit, die Kappung und Rundung wurde bereits berücksichtigt
- Pause: durch aus- und einstempeln entstandene Pause
- Pausenabzug: Strafabzug für nicht erfasste Pausenzeiten
- Pause gesamt: Summe von "Pause" und "Pausenabzug"
Um die Netto-Arbeitzeit für das Zeitkonto zu ermitteln müssen Sie von der Dauer (Brutto-Arbeitzeit) die Summe des Pausenabzug abziegen.