Kappung
Sie habe die Möglichkeit bei jedem Arbeitszeitmodell eine Kappung einzurichten. Kappung bedeutet: vor eine bestimmten Zeit und nach einer bestimmten Zeit wird die Arbeitzeit nicht auf das Zeitkonto angerechnet.
Beispiel: Sie tragen für Anfangszeit der Kappung 06:00 Uhr ein, dann werden alle Zeiten vor 06:00 Uhr nicht in das Zeitkonto fließen. der Mitarbeiter stempelt von 05:45 Uhr bis um 10:00 Uhr. Die Arbeitzeit berägt dann 4 Stunden. Dies gilt analog für die Kappung am Arbeitszeitende.
Kappung und gesetzliche Pausen:
Wenn Sie beim Mitarbeiter "automatischen Pasuenabzug" angekreuzt haben wird die Pausenlänge wie folgt berechnet:
Die gesetzliche Pause wird nur für die Arbeitszeit zwischen den Kappungsgrenzen berechnet.
Beispiel: Die Kappung der Anfangzeit ist auf 06:00 Uhr eingestellt. Ein Mitarbeiter stempelt um 05:45 Uhr und geht um 11:55 Uhr nach Hause. Da die Arbeitszeit von 06:00 bis 11:55 Uhr unter 6 Stunden beträgt wird keine Pause abgezogen.